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Integration von Solaranlagen in historische Gebäude: Eine Balance zwischen Bewahrung und Innovation

2023-12-06

Historische Gebäude stehen zwar nicht ausnahmslos unter Denkmalschutz, da neben dem Alter eines Gebäudes auch die kulturelle, historische oder wissenschaftliche Bedeutung eine Rolle spielt. Allerdings tragen die Eigentümer historischer Gebäude generell eine gewisse Verantwortung gegenüber historischen Gebäuden. Die Frage lautet demnach, wie man seiner Verantwortung gerecht werden kann mit der Implementierung von Solaranlagen in historische Gebäude. Welche Herausforderungen existieren bei der Solarintegration in Altbauten?

Herausforderungen bei der Installation von Solaranlagen in denkmalgeschützten Gebäuden

Selbst bei nicht geschützten Bauten bestehen Herausforderungen. In beiden Fällen jedoch hat man es in der Regel mit einer Bausubstanz zu tun, die in einer Zeit geschaffen wurde, als von Solarenergie noch keine Rede war. Eine Herausforderung kann im Allgemeinen also bereits das Alter der Bausubstanz darstellen und die sich daraus ergebenen Probleme. Eine weitere Schwachstelle alter Gebäude ist häufig die Tragfähigkeit des Daches, da die Balken ebenfalls aufgrund des Alters möglicherweise angegriffen sind. Hinzu kommt, dass die Balken alter Konstruktionen oft sehr schmal sind im Vergleich zu modernen Konstruktionen und für das Aufdachen einer Solaranlage möglicherweise nicht stabil genug. Alte Dachziegel können ebenfalls ein Problem sein, da sie aus Altersgründen dazu neigen, brüchig oder rissig zu werden, wenn sie bearbeitet werden. Ein weiterer Punkt sind die elektrotechnischen Voraussetzungen des Gebäudes und die Frage, ob die Anlage den Ansprüchen an eine Solaranlage genügt. Bei Bauten, die unter Denkmalschutz stehen, ist es zudem notwendig, die Genehmigung der Denkmalbehörde einzuholen, falls bauliche Veränderungen zur Anpassung notwendig werden. Für Besitzer denkmalgeschützter Gebäude gibt es allerdings erfreuliche Nachrichten. Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben ihre Praxis dahingehend angepasst, dass ihre Denkmalschutzbehörden angewiesen sind, sowohl Photovoltaikanlagen wie auch Solarthermieanlagen eine Genehmigung unter bestimmten optischen Bedingungen „regelmäßig zu erteilen“. Der Dringlichkeit des Handelns angesichts des Klimawandels wird mit dieser Praxis Rechnung getragen. Eine Solaranlageninstallation in geschützten Gebäuden steht so nun oft nichts mehr im Weg, da im Sinne des Klimaschutzes auch hier die Verbesserung der Energieeffizienz historischer Gebäude im Vordergrund steht.

Innovative Technologien und Ansätze für die Solarenergie in der Denkmalpflege

Ein sehr wichtiger Punkt ist die optische Anpassung der Solaranlagen an das betreffende denkmalgeschützte Gebäude. Die Anpassung der Solarpanels an die historische Architektur ist von zentraler Bedeutung für den Denkmalschutz. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Solarpanels unterhalb des Daches zu montieren und die Ziegel gegen Acryldachziegel zu ersetzen. Diese Möglichkeit der Konstruktion macht beispielsweise die farbliche Anpassung der Solarpanele obsolet. Welche Methode jedoch die passende ist, sollte mit der zuständigen Denkmalbehörde im Vorfeld abgeklärt werden, um Differenzen vorzubeugen.

Beispiele erfolgreicher Integration von Solaranlagen in historischen Bauten

Eines der berühmtesten Beispiele für die Integration von Solartechnik in einen historischen Bau ist die Ausstattung des Schlosses Bellevue in Berlin, dem Amtssitz des Deutschen Bundespräsidenten. Ein deutscher Ingenieur und Erfinder hat in seinem mittelständischen Unternehmen Solar-Dachpfannen für Denkmäler entwickelt. Das Produkt war dermaßen beeindruckend, dass sofort Interesse seitens des Amtssitzes bestand. Das Projekt wurde 2010 umgesetzt und so befinden sich auf dem Amtssitz des Bundespräsidenten heute 18.000 Solardachpfannen. Der Tüftler und Erfinder war mit seinem marktreifen Produkt der erste, der sich der Herausforderung gestellt hatte. Sein Produkt stieß bereits bei Markteinführung und der ersten Messepräsentation auf ein so gewaltiges Echo, dass Bestellungen aus halb Europa eingingen.

Weitere Beispiele für die gelungene Integration sind die Ausstattung des Schlosses Neuschwanstein in Bayern sowie des Schlosses Lichtenstein in Baden-Württemberg. Alle drei Anlagen sind optisch gelungen und von der Straße aus nicht zu erkennen.

Gerade bei historischen Gebäuden sind die Instandhaltungskosten oft vergleichsweise hoch. Alle Maßnahmen, die kostensenkend wirken, sind daher für die Eigentümer historisch bedeutsamer Gebäude denkbar. Im folgenden Absatz wird darauf eingegangen, wie der Staat angesichts der aktuellen Probleme mit Blick auf den Klimawandel reagiert und die Regelungen des Denkmalschutzes zugunsten der Solarenergie etwas gelockert hat. Neben den oben aufgeführten Beispielen für die gelungene Integration von Solartechnik in historische Gebäude gibt es viele weitere wie etwa die St. Georg Kirche in Freiburg, die St. Michaelis Kirche in Hamburg, die Frauenkirche in Dresden, die Burg Hohenzollern oder Schloss Sanssouci in Potsdam.

Richtlinien und Best Practices für die Solarintegration in historische Gebäude

Als Richtlinien und Best Practices für Solaranlagen in der Denkmalpflege gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Denkmalbehörden. Das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat als oberste Denkmalbehörde ein eindeutiges Regelwerk zur Genehmigung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden verfasst und herausgegeben. Das Regelwerk behandelt die gesetzlichen Voraussetzungen des Genehmigungsprozesses sowie die Regelungen zur Abwägungsentscheidung. Für Eigentümer denkmalgeschützter Bauten hält das Werk zudem Hinweise und Anregungen bereit zur Lösung von möglichen Problemen bei der Installation von Solaranlagen. Auch daran ist zu erkennen, dass von staatlicher Seite ein gesteigertes Interesse am Thema der Solarenergie besteht und neben vereinfachten Genehmigungsprozessen auch Tips und Hinweise zur Installation gegeben werden.

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