Solaranlagen und Gesetze: Was man wissen muss
In unseren Beitrag beschäftigen wir uns heute mit den wichtigsten juristischen Grundlagen zum Thema Solaranlagen und Gesetze. Nach einer kurzen Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen steigen wir etwas tiefer in das Thema ein und beschäftigen uns zunächst mit der Frage, welche Solaranlagen benötigen eine Baugenehmigung und worauf müssen wir achten, bevor wir die steuerlichen Anreize für Solaranlagen und Förderungen für Solaranlagen besprechen, die das Betreiben einer Solaranlage noch attraktiver machen. Etwas genauer werden wir uns im Anschluss daran mit dem Net-Metering und dem Thema Einspeisevergütung Solar auseinandersetzen und dann die Rechte und Pflichten der Solaranlagenbetreiber beleuchten
Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen
Es gibt eine ganze Reihe von gesetzlichen Regelungen, die direkten oder indirekten Einfluss auf die Gewinnung von Strom aus Solarenergie haben. Die Energiegesetzgebung umfasst die wichtigsten nationalen und europäischen Regelungen. Wichtigstes deutsches Gesetz zu dem Thema ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG. Die Regelungen für die bauliche Errichtung von Solaranlagen findet man dagegen im Baugesetzbuch (BauGB). Daneben gibt es noch eine ganze Reihe anderer Dinge, die zu berücksichtigen sind wie Umweltverträglichkeitsprüfung, Technische Anschlussbedingungen (TAB), Duldungspflichten, Denkmalschutz.
Baugenehmigungen für Solaranlagen
Abhängig von der Größe der Solaranlage spielen unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen eine Rolle. Wir haben die wichtigsten in der folgenden Tabelle einmal in einer Übersicht zusammengefasst:
Anlagengröße | Genehmigungsanforderungen | Rechtliche Grundlagen |
---|---|---|
Kleinanlagen (<10 kWp) | Meist genehmigungsfrei, Bauanzeige notwendig | Landesbauordnungen, BauGB |
Mittelgroße Anlagen (10 - 30 kWp) | Genehmigungspflichtig bei bestimmten Dachformen | Landesbauordnungen, Denkmalschutz |
Große Anlagen (>30 kWp) | Umweltverträglichkeitsprüfung, Abstandsflächen | BauGB, Umweltrecht, Bebauungspläne |
Freiflächensolaranlagen | Umweltverträglichkeitsprüfung, Flächennutzungspla | Bundesnaturschutzgesetz, Bebauungspläne |
Steuerliche Anreize und Förderungen
Im Bereich der Anreize und Förderungen gibt es sowohl auf Bundes- wie auch auf Landes- und privater Ebene eine ganze Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten. Wir haben die fünf wichtigsten herausgesucht.
- EEG-Vergütung
Vergütung für in das Netz eingespeisten Strom - KfW-Förderkredite
Zinsgünstige Kredite für Solaranlagen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau - Steuerbefreiung für Klein-PV-Anlagen
Einkünfte aus kleinen Anlagen sind oft steuerfrei - Mehrwertsteuersenkung
Reduzierter Steuersatz für die Anschaffungskosten - Landesförderprogramme
Zuschüsse und Kredite von Landesregierungen
Net-Metering und Einspeisetarife
Das Net-Metering ist ein Abrechnungssystem für Solaranlagen, das mit Hilfe eines Smart Meters misst, wieviel Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wird und wieviel Strom der Solaranlage, der nicht selbst genutzt wird, in das öffentliche Netz abgegeben wird. Diese Verrechnung macht eine erhebliche Senkung der eigenen Stromkosten möglich. Aktuell liegt die Einspeisevergütung bei etwa 8 ct/kWh.
Rechte und Pflichten der Solaranlagenbetreiber
Der Bereich Rechte und Pflichten ist sehr umfangreich, sodass wir eine Auswahl der jeweils relevantesten 5 vorgenommen haben. Weitere und umfassende Beratung erhalten Sie bei entsprechenden Beratungsstellen.
Pflichten
Betreiber müssen…
- … technische Anschlussbedingungen sicherstellen
- … überschüssigen Strom einspeisen
- … Anlage gemäß Vorgaben betreiben und warten
- … Anlage nach Ende der Nutzungsdauer rückbauen
- … eine Haftpflichtversicherung für ihre Solaranlage abschließen
Rechte
Betreiber haben das Recht…
- … ihre Solaranlage an das öffentliche Netz anschließen
- … eine gesetzlich festgelegte Vergütung für den von ihnen eingespeisten Strom zu erhalten
- … den selbst produzierten Strom zu nutzen
- … staatliche Förderung und steuerliche Anreize für Bau und Betrieb ihrer Anlage zu beantragen
- … auf umfassende Beratung durch den Netzbetreiber und Behörden bezüglich ihrer Anlage
Fallbeispiele und Gerichtsentscheidungen
Es gibt einige richtungsweisende Gerichtsurteile zum Thema Solaranlage. In einem Prozess ging es um die Frage, ob die EEG-Vergütung auch auf Mieterstrommodelle anwendbar ist, also ob die direkte Versorgung von Mietern unter die EEG-Förderung fällt. Das Gericht bejahte diese Frage.
In einem anderen Fall hatte das Gericht zu entscheiden, ob der Denkmalschutz vor Solar geht. In diesem Fall untersagte das Gericht die Installation einer Solaranlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude aus Denkmalschutzgründen, weil das Gericht zu dem Schluss kam, dass in dem speziellen Fall der Schutz des kulturellen Erbes überwog. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Denkmalschutz grundsätzlich die Installation einer Solaranlage ausschließt. Hier gilt die Einzelprüfung.
Zukunftsaussichten und mögliche Gesetzesänderungen
Um die Klimaziele und die gesteckten Ziele des Energiewandels erreichen zu können, wird erwartet, dass die Fördermöglichkeiten in Zukunft ausgebaut werden. Die Verschärfung der Klimaschutzgesetze könnte diesen Trend noch verstärken. Des Weiteren wird der Netzausbau weiter vorangetrieben und technologische Entwicklungen werden vermutlich einen Einfluss auf die entsprechende Gesetzgebung haben. Dies wird vermutlich auch den Bereich der digitalen Lösungen betreffen, die die Energieversorgung in Zukunft effizienter gestalten soll, möglicherweise in Verbindung mit Speichertechnologien.
Zusammenfassung
Insgesamt sind die gesetzlichen Regelungen für den Betrieb von Solaranlagen sehr umfangreich. Die vergangenen gesetzlichen Anpassungen haben allerdings gezeigt, dass eine Vereinfachung im Sinne der Anlagenbetreiber nicht nur angedacht, sondern vielfach bereits umgesetzt wurde. Man denke in diesem Zusammenhang an die Regelungen für den Betrieb einer Kleinstanlage beziehungsweise eines Balkonkraftwerkes. Im Grunde kann mittlerweile nahezu jeder eine solche Anlage bei sich zu Hause installieren, ohne einen Bauantrag stellen oder eine Installationsfirma beauftragen zu müssen. Die Hürden wurden maximal gesenkt.